Organisierte und rituelle sexualisierte Gewalt
Wir verfügen über fundiertes Spezialwissen innerhalb der „Organisierten und Rituellen Sexualisierten Gewalt“ (ORSV) und bringen unsere Expertise ein, in dem wir über die Thematik informieren, beraten und aufklären. Dazu bieten wir Workshops und Webinare für verschiedenste Berufsgruppen an (z.B. Polizei, Behörden, Ärzte und Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Opferschutzstellen, Forschungseinrichtungen). Wir helfen dabei, Wissen zu diesen Kriminalitätsstrukturen und -netzwerken zu vermitteln, um das Erkennen von Opfern und die Identifikation von Tätern zu erleichtern.
Warnung:
Dieser Übersichtsartikel enthält Beschreibungen, die belastende oder retraumatisierende Erinnerungen und Gefühle auslösen können.
Im Folgenden möchten wir einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über diese Kriminalitätsform geben:
Was ist „Organisierte und Rituelle Sexualisierte Gewalt“?
Wie sehen die Kriminalitätsstrukturen aus?
Wie gehen die Täter konkret vor?
Opferschutz und Strafverfolgung von Tätern
Was ist „Organisierte und Rituelle Sexualisierte Gewalt“?
Dabei handelt es sich um sexualisierte Gewalt, die nicht nur durch eine einzelne Person, sondern innerhalb von organisierten Strukturen oder Gruppen stattfindet und dabei teilweise wiederkehrende, festgelegte oder symbolisch aufgeladene Abläufe („Rituale“) aufweist. Der Begriff „ritualisiert“ kann dabei sehr unterschiedliche Dinge meinen – von wiederholten, gruppenintern festgelegten Abläufen bis hin zu Handlungen, denen von den Beteiligten eine besondere symbolische oder religiöse Bedeutung zugeschrieben wird.
Dazu können beispielsweise gehören:
- organisierte Tätergruppen und Netzwerke, in denen Täter sich gegenseitig schützen und Opfer einschüchtern,
- Ausbeutung mehrerer Opfer,
- Anfertigung und kommerzielle Verwertung pornografischen Bild- und Videomaterials, beispielsweise in eigener Fotokammer und mit Hilfe digitaler Werkzeuge,
- Zwangsprostitution und Verkauf des Opfers an Männergruppen zu tagelangen Gewaltorgien, die in ihrer Brutalität weit über das Maß der legalen Prostitution hinausgehen.
Auftretende Gewaltformen können beispielsweise sein:
- Schwerster und regelmäßiger sexueller Missbrauch vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter
- Massivste Anwendung brutalster Gewalt
- Folterungen, wie beispielsweise schwere körperliche Misshandlungen, Elektroschocks, Verbrennungen, Erstickungs- oder Atemfolter, Sexualisierte Folter, Psychische Folter, Vorenthaltung lebensnotwendiger Dinge
Wie sehen die Kriminalitätsstrukturen aus?
Häufig handelt es sich um familiäre, sektenartige Täternetzwerke, in denen diese Kriminalitätsstrukturen bereits seit vielen Generationen bestehen. Dabei lernt die eine Täter-Generation die jeweils nächste Täter-Generation an. Das heißt, dass das Täterwissen, wie beispielsweise die Opfer abgerichtet werden, welche Trigger und Auslöser zum Einsatz kommen, um das Opfer zum Dissoziieren zu bringen und so eine Amnesie über die Gewalttaten beim Opfer zu erreichen, von einer Generation zur nächsten weitergegeben werden.
Wenn es sich um mehrere Geschwister handelt, kann auch die Aufteilung in Opfer, Täter und „neutrales“ Bindeglied innerhalb der Geschwistergruppe in den einzelnen Generationen ähnlich erfolgen. Die Struktur innerhalb einer Geschwistergruppe einer Generation kann beispielsweise so aussehen, dass 1-2 Kinder, meist Mädchen, z.T. auch Jungen, von den Tätereltern zu Opfern gemacht werden. Ein weiteres Kind wird zum Täterkind und das letztgeborene Kind wird zu einem „neutralen“ zwischen Tätern und Opfern vermittelnde Kind erzogen. Diese Umprogrammierungen und entsprechenden Indoktrinationen der einzelnen Geschwister beginnen bereits in frühester Kindheit.
Auffallend ist, dass Opferkinder im Vergleich zu den Täterkindern häufig hochintelligent und starke Persönlichkeiten sind. Um den oftmals narzisstisch veranlagten Tätern nicht gefährlich werden zu können, werden diese Kinder zu Opferkindern gewählt und systematisch unterdrückt, erniedrigt und kleingehalten.
Die Täter selbst sind hochmanipulativ und leben nach außen ein Doppelleben.
Wie gehen die Täter konkret vor?
Bereits im Säuglings- und Kleinkindalter werden durch regelmäßig angewendete brutalste sexualisierte Gewalt gezielt Dissoziationen herbeigeführt, die mit entsprechenden Triggern und Auslösezeichen verbunden werden. Später reicht dann der jeweilige Trigger bzw. Auslösezeichen aus, um das Opfer umgehend zum Dissoziieren zu bringen. Dies führt dazu, dass das Opfer für die Zeitdauer der Dissoziation eine Amnesie über die dann anschließend vorgefallenen Gewalttaten hat. Dadurch verbleibt die Erinnerung der Gewalttaten in einer „Black-Box“ und kann vom Opfer im Alltag nicht aktiv als eine bewusste Erinnerung abgerufen werden. Im Rahmen einer gezielten traumakonfrontativen Behandlung des erwachsenen Opfers ist es jedoch möglich, diese Black-Box zu knacken, die vorher eingeschlossenen Erinnerungen an die Gewalttaten zu aktivieren und in das normale prozedurale Gedächtnis zu integrieren.
Weiterhin kommen gezielte Mind-Control-Methoden seitens der Täter zum Einsatz, die zu einer umfassenden Kontrolle der Opfer führt. Ziel sind Funktionalität und Gehorsam. Hinzu kommt ein Schweigegebot.
Die Täter setzen außerdem Trainingsprogramme mit einer systematischen Abrichtung der Opfer ein, so dass das Opfer durch die Täter jederzeit steuerbar ist.
Aussteigende Opfer werden unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.
Opferschutz und Strafverfolgung von Tätern
- Um zu verhindern, dass die Opfer durch die Täter immer wieder aufgespürt, verfolgt, gestalkt und bedroht werden, sollte eine Adressauskunftssperre bei der Meldebehörde eingerichtet werden.
- Wir raten Opfern, sich mit verschiedenen Opferschutzstellen zu vernetzen, um ein möglichst großes Unterstützungsnetzwerk zu erhalten.
- Die Kriminalpolizei empfiehlt außerdem dringend, alle Taten einschließlich Namen der Täter in einem Dokument zu notieren und dieses bei einem Notar zu hinterlegen. Sollte es zu einem tätlichen Angriff auf das Opfer kommen, wird dieses Dokument umgehend an die Kriminalpolizei weitergeleitet und ein Strafverfahren zur „Organisierten und rituellen sexualisierten Gewalt“ gegen die genannten Täter eingeleitet.
- Viele Täter fühlen sich sehr sicher, weil sie vermeintlich meinen, dass es keine Beweise gäbe. Das stimmt so allerdings nicht. Beispielsweise ist es heutzutage möglich, in der Kindheit entstandene Genitalverletzungen anhand von modernen rechtsmedizinischen Methoden zu diagnostizieren und den verschiedenen Gewaltanwendungen zuzuordnen. Auch ist das Auftreten von dissoziativen Störungen immer ein Hinweis darauf, dass im Kindesalter wiederholt schwerste Gewalt angewendet worden sein muss.
- Dazu kommt, dass die Verjährungsfristen immer wieder erheblich verlängert wurden, so dass eine Strafverfolgung der Täter auch dann noch möglich ist, wenn die Taten schon länger zurückliegen.
- Lebt das Opfer im Ausland und wird dort von den Tätern erneut aufgespürt und aufgesucht, begründet nach der UN-Antifolterkonvention von 1984 (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) lt. Art. 5 Abs. 2 der (ausländische) Staat seine Gerichtsbarkeit, auf dessen Hoheitsgebiet sich der/die Täter gerade aufhalten, unabhängig davon, in welchem Land die Taten ursprünglich geschehen sind. Auch Stalking, Verfolgung, Bedrohung einschließlich unerwünschter Kontaktversuche kann international strafrechtlich verfolgt werden.
